Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide und Insektizide usw.) wirken gegen Organismen, die für die Gesundheit der Pflanzen schädlich sind. Die Verwendung dieser Produkte, insbesondere derjenigen, die aus der synthetischen Chemie stammen, wird in der Schweiz seit einigen Jahren stark hinterfragt. Die Palette der nach Schweizer Recht zugelassenen Produkte nimmt stetig ab und die Bedingungen für ihre Anwendung sind immer strenger geworden. Diese Entwicklung betrifft alle Bereiche, in denen diese Produkte eingesetzt werden, einschließlich Golfplätzen.
Diesen Beschränkungen liegen Bedenken hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt zugrunde. Ziel ist es, das Gesundheitsrisiko für Personen, die direkt mit diesen Produkten in Kontakt kommen (Landwirte, Gärtner usw.), sowie für Personen, die indirekt damit in Berührung kommen (Verbraucher, Spaziergänger oder Nutzer von Sportplätzen), zu verringern. Die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt (Verschmutzung von Grund- und Oberflächenwasser, Anreicherung im Boden, Beeinträchtigung der Artenvielfalt) sind ebenfalls ein zentrales Anliegen.
Swiss Golf erachtet dieses Thema als vorrangig und ist der Ansicht, dass sich die Schweizer Golfclubs auf ein mögliches vollständiges Verbot von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Ende des Jahrzehnts vorbereiten müssen. Es sei darauf hingewiesen, dass solche Verbote in den Nachbarländern bereits umgesetzt werden - oder kurz davor stehen. In Belgien hat Wallonien 2018 alle synthetischen Pflanzenschutzmittel verboten, und dieses Verbot gilt auch für Golfplätze. In Frankreich schreibt das Labbé-Gesetz vor, dass ab dem 1. Januar 2025 alle französischen Sportplätze, einschließlich der Golfplätze, ohne diese Mittel gepflegt werden müssen.
Die Pflege von Golfplätzen ohne synthetische Pflanzenschutzmittel stellt eine große Herausforderung für die Golfbranche dar, die alternative Ansätze entwickeln muss, die insbesondere auf einen verstärkten Einsatz mechanischer Vorgänge (Aerifizierung, Besandung) setzen, um die Oberflächen widerstandsfähiger zu machen, neue Rasensorten, eine Verbesserung der Mikrofauna im Boden oder eine Änderung der Schnitthöhe.
Derzeit wird in der Schweiz, aber auch in Europa unter der Schirmherrschaft der „European Golf Association“ (EGA) geforscht, um die verschiedenen Maßnahmen zu ermitteln, mit denen die Qualität von Golfplätzen ohne synthetische Pflanzenschutzmittel gewährleistet werden kann. Und wir sollten nicht vergessen, dass der rückläufige Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel zwar eine große Herausforderung für die Golfbranche darstellt, aber auch positive Auswirkungen auf die Gesundheit des Pflegepersonals und der Golfer sowie auf die Erhaltung der Umwelt haben wird.
Die Entwicklung der Schweizer Vorschriften für synthetische Pflanzenschutzmittel wirkt sich bereits auf die Arbeit der Greenkeeper im Golf de Lavaux aus und zwingt sie, bestimmte Praktiken zu überdenken.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Produkte vom Schweizer Markt genommen und nicht ersetzt. Ein Beispiel hierfür ist Chlorothalonil, ein Breitbandfungizid, das zur Behandlung von Greens und Abschlagplätzen eingesetzt wird und 2020 verboten wurde. Fungizide vom Strobilurin-Typ, die vorbeugend bis zu 8 oder 9 Mal pro Jahr eingesetzt wurden, sind nun auf 3 Anwendungen pro Jahr beschränkt, was bedeutet, dass Greenkeeper sie nur noch für kurative Behandlungen einsetzen. Andere Produkte, insbesondere Herbizide und Insektizide, werden durch biologische Ersatzstoffe ersetzt, die weniger wirksam sind. Der Klee fühlt sich auf dem lehmigen Boden des Golf de Lavaux wohl und das wahrscheinliche Verbot chemischer Herbizide, mit denen sich die Ausbreitung des Klees einschränken lässt, wird eine echte Herausforderung für unsere Greenkeeper darstellen.
In Lavaux setzen die Greenkeeper verschiedene Maßnahmen um, um sich anzupassen. Sie haben die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen auf allen Spielflächen reduziert. Im Jahr 2023 gab es keine Insektizidbehandlung und nur vier Fungizidanwendungen auf den Greens; auf den Abschlagflächen, Fairways und Roughs wurde nur eine Herbizidbehandlung durchgeführt.
Zu den Techniken, die unsere Greenkeeper anwenden, um dem Verschwinden bestimmter Pflanzenschutzmittel entgegenzuwirken, gehören: regelmäßige Belüftung der Grüns durch Stechen („Spiking“) zusätzlich zu den Kernbohrungen; Erhaltung und Verbesserung der Mikrofauna im Boden; Bekämpfung des Rispengrases und Verwendung anderer Rasensorten, die widerstandsfähiger sind und weniger Wasser verbrauchen („Agrostis“ und „Schwingel“). Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft.
Das Schweizer Recht unterwirft auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld strengen Regeln. Insbesondere müssen in der Nähe von empfindlichen Gebieten wie Oberflächengewässern, Hecken und Waldrändern bestimmte Mindestabstände eingehalten werden. So muss beispielsweise entlang von Wasserläufen oder Teichen ein Streifen von mindestens 3 m frei von jeglicher Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln oder Düngemitteln gehalten werden. Diese Mindestabstände können auch je nach Art des verwendeten Mittels oder der Topografie des Geländes variieren.
Die Verschärfung des Schweizer Regelwerks für synthetische Pflanzenschutzmittel kann sich manchmal sichtbar auf die Spieler auswirken, auch wenn unsere Teams täglich daran arbeiten, Lösungen zu entwickeln, die die Qualität des Spiels erhalten und gleichzeitig die neuen Anforderungen erfüllen.
Schließlich ist es wichtig zu betonen, dass diese Entwicklung in keinem Zusammenhang mit der GEO-Zertifizierung steht, die der Golf de Lavaux 2023 erhalten wird. Sie ist einzig und allein auf die von den Schweizer Behörden erlassenen Anforderungen zurückzuführen.